Startseite Wir über uns AGB Kontakt Impressum
  So geht es   Erweiterte Suche   Private-Galerie   Kunden - Login   Unsere Preise  
 
Leuchttisch: 0 Bilder vorgemerkt Leuchttisch aufrufen
Kategorien:
 neusten Bilder

 Regionen
   Alpenregion Nationalpark Gesäuse
   Süd & West Steiermark
   Steirisches Vulkanland
   Nationalpark Kalkalpen
 Natur
 Diverses

AGB
..........................................................................................................................................................................................

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Fotokäufer (gewerbliche sowie private) und Fotografen

Die folgenden Vertragsbedingungen der regionalbild.com gelten für den Lizenzerwerb (Nutzungserlaubis) zur einmaligen Nutzung von Fotos und
Bilddaten (in digitaler Form sowie als Bildabzüge bzw. den angebotenen Produkten).
Die Internetseite www.regionalbild.com wird von der im Impressum genannten Person betrieben und die Leistungen
online zur Verfügung gestellt.
Der verantwortliche Betreiber wird im Folgenden regionalbild.com genannt.
Die Anbieter von Foto- u. Bildmaterial werden Bildautoren genannt.
Die Käufer des Bildmaterials oder der bei regionalbild.com angebotenen Waren werden Kunden genannt.
Gemeinsam werden sie als Mitglieder bezeichnet, die dieser Foto-Gemeinschaft angehören.

regionalbild.com ist eine Online-Plattform, die Lizenzangebote sowie Waren von Bildautoren inhaltsgleich an den Kunden weiterleitet.
Der Lizenzvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Bildautor zustande.
regionalbild.com kann aufgrund ihrer Mittlerstellung auf den Inhalt des Lizenzvertrages keinen Einfluss nehmen, ist allerdings vom Bildautor mit der
Rechnungsstellung und der Zahlungsabwicklung beauftragt worden, so dass die vereinbarte Gebühr an regionalbild.com zu zahlen ist.

§ 1 Vertragsabschluss
Durch Betätigen des „Bestellbuttons“ erklärt der Vertragspartner die Annahme des Lizenzangebots mit dem in § 1.1 niedergelegten
vertraglichen Inhalts und akzeptiert diese Vertragsbedingungen.
regionalbild.com übermittelt dem Bildautor die vertragliche Annahmeerklärung eines jeden Kunden bzw. Bestellers.
Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und dem Bildautor zustande.
Inhalt des Lizenzangebots:
1.1
Der Bildautor räumt dem Kunden an den Bildern, ein einmaliges, zeitlich und räumlich nicht unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein. Dieses umfasst das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht in dem zur vertragsgemäßen
Nutzung durch den Nutzer notwendigen Umfang, insbesondere
- das Recht, die Bilder und Abbildungen hiervon zu Werbezwecken (insbesondere Broschüren, Prospekten, etc.) sowie zu sonstigen geschäftlichen (z. B. Illustration von Bildern, Datenträgern, in Zeitschriften etc.) sowie privaten Zwecken zu verwenden;
- das Recht, die Bilder zu bearbeiten und mit Texten, anderen Bildern und Musik zu kombinieren (Synchronisierung), soweit hierdurch nicht das Interesse des Bildautors oder das Recht eines Dritten verletzt wird. Ein eventuell beiläufig abgebildetes Detail mit Markenrecht darf nicht als Einzelobjekt weiterverwendet werden.
1.2
Der Bildautor lizenziert die Bilder zu den Konditionen, die denen auf der regionalbild.com Website veröffentlichten Preistabellen entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede hochgeladene Bilddatei auf den von regionalbild.com angebotenen Waren aufgebracht werden darf.
1.3
Der Kunde wird auf allen von ihm hergestellten Vervielfältigungsstücken der Bilder, die zu werblichen oder anderen Zwecken verwendet werden (z.B. redaktionell), folgenden Urheberrechtsvermerk anbringen: „©regionalbild.com-Bildautorname".
Redaktionelle Bilder dürfen grundsätzlich nicht zu werblichen Zwecken verwendet werden.
Dem Kunden ist es außerdem untersagt, das Bildmaterial von regionalbild.com an Dritte weiter zu verkaufen um daraus Gewinn zu erzielen.
1.4
Der Bildautor kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder die ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse überschreitet. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnisse durch den Bildautor wird der Kunde sämtliche Vervielfältigungsstücke der Bilder löschen. Auf Verlangen des Bildautors oder von regionalbild.com wird er die Vollständigkeit der Herausgabe oder der Löschung schriftlich bestätigen. Sollte dieses nicht geschehen, kann es rechtliche Schritte zur Folge haben.
1.5
Die vom Kunden lizenzierten Bilder dürfen nur zu legalen Zwecken verwendet werden.
Sie dürfen nicht zu den folgenden Zwecken verwendet werden:
- Verwendung als Marke oder als Geschäftskennzeichen oder als Teil hiervon,
- Nutzung im Zusammenhang mit oder zu pornografischen Zwecken,
- Nutzung zu oder im Zusammenhang mit Gewaltverherrlichung und Rassenhass oder im Widerspruch zu den Gesetzen zum Schutze der Jugend,
- Verwendung zur Verfälschung und/oder Herabwürdigung abgebildeter Personen,
- Verwertung von Abbildungen von Personen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen, soweit die Personen nicht nur als unwesentliches Beiwerk neben dem Gegenstand des Lichtbildes erscheinen
1.6
Fotoausschnitte oder Fotos mit Wasserzeichen* werden auf gesonderte Anforderung an interessierte potentielle Kunden zur Ansicht weitergereicht.
Fotos zur Probeansicht, dürfen zu keinem weiteren Zweck verwendet werden als zu diesem und sind unverzüglich nach der Begutachtung wieder von jedem speicherndem Speichermedium zu löschen.

*[ Ein Wasserzeichen ist ein Schutzmotiv, dass die Gesamtansicht des Originals aufgrund halbtransparenter überdeckender störender Texte oder Motive verunstaltet. ]

§ 2 Anmeldung
2.1
Die Lizenzierung von Bildern über regionalbild.com setzt eine Anmeldung als Mitglied voraus.
Der Erwerb von Bildern über regionalbild.com setzt ebenfalls eine Anmeldung als Mitglied voraus.
Ein Anspruch auf Zulassung der Anmeldung durch regionalbild.com besteht nicht.
Die Anmeldung und die damit verbundene Eröffnung eines Mitgliedskontos setzt die Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbestimmungen voraus.
2.2
Die Anmeldung ist nur volljährigen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen so wie juristischen Personen und deren Vertretern erlaubt.
2.3
Die von regionalbild.com bei dem Anmeldevorgang abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
Die Anmeldung von nicht volljährigen Personen setzt voraus, dass diese von einer vertretungsberechtigten und namentlich genannten volljährigen Person vorgenommen wird.
Ergeben sich nach der Anmeldung Änderungen der angegebenen Daten, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber regionalbild.com zu korrigieren.
2.4
Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

§ 3 Leistungen von regionalbild.com
3.1
regionalbild.com stellt ihren Mitgliedern diese Online-Plattform zur Verfügung. Die Nutzung dieser Online-Plattform oder der Nutzungsumfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, kann von regionalbild.com an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Überprüfung der Anmeldedaten) geknüpft werden.
3.2
Der Anspruch auf Nutzung der regionalbild.com-Online-Plattform und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen der AGB. regionalbild.com kann ihre Leistungen zeitweilig beschränken.
Die Sicherheit und Qualität der bei regionalbild.com eingesetzten Hard- und Software erfordert immer wieder die Durchführung technischer Maßnahmen um eine ordnungsgemäße oder verbesserte Leistung zu gewährleisten.
regionalbild.com kann in solchen Fällen den berechtigten Interessen der Mitglieder, z.B. durch Informationen vorab via (E-Mail) nachkommen.
regionalbild.com ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit aller Leistungen jederzeit sicherzustellen.
3.3
Die Anmeldung als Mitglied bei regionalbild.com ist grundsätzlich kostenlos.
Kostenpflichtige Angebote sind zusätzlich bestellbar und werden gesondert abgerechnet.
Bei kostenpflichtige Angeboten wird der Kunde gesondert darauf hingewiesen.
3.4
regionalbild.com wird aufgrund der Akzeptanz dieser AGB, vom jeweiligen Bildautor mit dem Einzug der Lizenzgebühr beauftragt. regionalbild.com leitet die ausgewiesene Lizenzgebühr anteilig (siehe 8.5 der AGB) an den Bildautor weiter. Der Kunde erhält von regionalbild.com eine Onlinerechnung, mit der im Warenkorb ausgewiesenen Lizenzgebühr, zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Auf besonderen Wunsch senden wir auch eine Rechnung per Post, an die im Profil des Mitglieds hinterlegte Adresse.
3.5
Zahlungen an regionalbild.com sind grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Das bestellte Bildmaterial wird dem Kunden unmittelbar nach Bestellungsabschluss online zur Verfügung gestellt oder auf einem Speichermedium zugesendet.
Bei Warenbestellungen gilt die genannte Lieferzeit ebenfalls ab Zahlungseingang.

§ 4 Allgemeine Grundsätze
4.1
Die Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der regionalbild.com Website sowie der Dienstleistungen von regionalbild.com die geltendenden Gesetze zu befolgen.
4.2
regionalbild.com leitet die Annahmeerklärung des Kunden unter Nennung aller zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten an den Bildautor weiter.
4.3
Der im Warenkorb genannte Preis der jeweils angebotenen Bilder und Waren versteht sich als Endpreis zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer und je nach Artikel zuzüglich weiterer Preisbestandteile wie beispielsweise Porto und Verpackung.
4.4
Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der regionalbild.com Website einsehbare und von regionalbild.com gespeicherte Informationen und Daten sowie Bilddaten, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, der Buchführung etc. benötigen, auf einem von regionalbild.com unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
4.5
Es ist regionalbild.com Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung der regionalbild.com-Online-Plattform erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerziell Werbung zu betreiben oder unerwünschte Werbung zuzusenden (Spam).
4.6
regionalbild.com behält sich das Recht vor, innerhalb ihrer AGB die Regeln auf ihrer Interpräsenz zu ändern soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von regionalbild.com zumutbar ist.

§ 5 Freistellung
Die Kunden stellen regionalbild.com von sämtlichen Ansprüchen frei, die Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber regionalbild.com geltend machen.
Die Verletzung der Rechte anderer Mitglieder oder Dritter durch von einem Mitglied in die Website www.regionalbild.com eingestellte Angebote und Inhalte wird von dem jeweiligen Bildautor selbst verantwortet.
Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung von regionalbild.com einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 6 Haftungsbeschränkungen
6.1
regionalbild.com hat, außer bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei Rechtsanspruch nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
6.2.
regionalbild.com leistet keinen Schadensersatz für ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden oder Fotografen.
Diesen haben die Mitglieder von regionalbild.com selbst zu erbringen.

§ 7 Datenerhebung
Die Mitglieder werden hiermit davon unterrichtet, dass regionalbild.com ihre Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt. Soweit sich regionalbild.com Dritter zu Erbringung der Dienste bedient, ist regionalbild.com berechtigt, die Daten der Mitglieder in dem Umfang offen zu legen, wie dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
regionalbild.com verpflichtet diese Dritten dazu, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

§ 8 Schlussbestimmungen
8.1
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Die Vertragspartner genügen der vereinbarten Schriftform, auch durch die Versendung von Dokumenten per Telefax und E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen vertraglich etwas anderes bestimmt ist.
8.2 Kündigung
Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
Das Mitgliedprofil mit den persönlichen Daten sowie sämtliches von diesem Mitglied zur Verfügung gestelltes Bildmaterial werden bei Kündigung der Mitgliedschaft von regionalbild.com umgehend gelöscht.
Es ist nicht möglich einen gelöschten Account wieder herzustellen.
Eine Neuanmeldung ist erforderlich.
8.3
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht sowie das Österreichische Urheberrecht (ÖUrhg).
8.4
Exklusivlizenzen
Es besteht die Möglichkeit Bildmaterial auch exklusiv zu erwerben. Dies ist jedoch noch vor dem Upload der Bilder per E-Mail an regionalbild.com zu beantragen und die Konditionen individuell mit regionalbild.com zu verhandeln.
8.5
Provisionen bzw. Gewinnbeteiligungen für Fotografen bzw. Anbieter von Bilddateien.
Jede Bilddatei die über regionalbild.com veräußert wird, oder die für einen Druckauftrag verwendet wird, wird nach folgenden Richtlinien vergütet :
Nach dem Zahlungseingang des Kunden wird dem Fotografen der im Fotografenvertrag vereinbarte Betrag für die Online-Verkäufe von Bilddaten und Bildabzügen sowie anderen angebotenen Produkten gutgeschrieben.

Auszahlungen können ab einem Guthabenbetrag von 50.- Euro auf Anforderung des Fotografen auf das bei regionalbild.com gespeicherte Konto angewiesen werden.
Jeder Verkauf eines Fotos wird dem Fotografen in seinem Online-Profil unmittelbar nach Verkauf mitgeteilt.

§ 9
Erfüllungsort ist 8933 St.Gallen - Österreich. Gerichtsstand ist 8940 Liezen – Österreich. Vertragspartner sind Bildautoren, Kunden oder Personen die solchen gleichgestellt sind auch wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.

regionalbild.com hat das Recht, einen Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.
Die regionalbild.com-Webpräsenz stellt die Möglichkeit des Aufrufs von frei zugänglichen Internet-Inhalten anderer Anbieter über so genannte Links zur Verfügung.
regionalbild.com ist ausschließlich für die Inhalte der eigenen Domain verantwortlich.
Die Inhalte anderer Domains entziehen sich der Kontrolle und Verantwortlichkeit der regionalbild.com - Betreiber.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksam ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

regionalbild.com im August 2008

..........................................................................................................................................................................................


Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR FOTOGRAFEN (Auftragsaufnahmen)

Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen
und dem RSV-Rechtschutzverband der Fotografen in Österreich



1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © ... Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

3. Eigentum am Filmmaterial - Archivierung

3.1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.

3.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).

3.3. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).

5. Verlust und Beschädigung

5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

6. Leistung und Gewährleistung

6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.

6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.

6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

7. Werklohn

7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8. Lizenzhonorar

8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

9. Zahlung

9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

9.3. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

9.4. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

10.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).